Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Sätze und was sich geändert hat
Rund 8 Cent je Kilowattstunde für kleine Anlagen, Volleinspeisung deutlich darüber – und zum 1. Februar 2025 folgt der nächste Degressionsschritt. Warum trotzdem der Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit entscheidet.
Wer im Januar 2025 eine Photovoltaikanlage plant, verkauft oder vermittelt, kommt an einer Zahl nicht vorbei: der Einspeisevergütung. Sie ist längst nicht mehr der wirtschaftliche Kern einer PV-Anlage, bestimmt aber weiterhin, was jede nicht selbst verbrauchte Kilowattstunde einbringt – und sie sinkt planmäßig weiter. Zum 1. Februar 2025 steht bereits der nächste Degressionsschritt an. Ein Überblick über die aktuellen Sätze, die Systematik dahinter und die Frage, warum der Eigenverbrauch in jeder seriösen Wirtschaftlichkeitsrechnung die Hauptrolle spielt.
Die aktuellen Sätze: Stand Januar 2025
Für neue Anlagen, die derzeit in Betrieb genommen werden, gelten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – gerundet – folgende Vergütungssätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | rund 8 ct/kWh | rund 12,7 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | rund 7 ct/kWh | rund 10,7 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | rund 5,7 ct/kWh | rund 10,7 ct/kWh |
Es handelt sich um gerundete Orientierungswerte – verbindlich sind allein die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze. Die Stufen gelten außerdem anteilig: Eine 15-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp den höheren Satz, für die restlichen 5 kWp den niedrigeren. In der Praxis ergibt sich daraus ein Mischwert.
Drei Punkte gehen im Beratungsalltag häufig unter:
- Der Satz bei Inbetriebnahme ist festgeschrieben. Er gilt für 20 Jahre zuzüglich des restlichen Inbetriebnahmejahres. Spätere Degressionsschritte betreffen Bestandsanlagen nicht.
- Ohne Registrierung keine volle Vergütung. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht; wer sie versäumt, riskiert empfindliche Kürzungen.
- Voll- oder Teileinspeisung muss aktiv gewählt werden. Die Entscheidung ist dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen und kann später nur mit Vorlauf zum Jahreswechsel geändert werden.
Halbjährliche Degression: Zum 1. Februar sinken die Sätze erneut
Seit der EEG-Novelle 2023 sinken die Vergütungssätze weder monatlich noch abhängig vom Zubau, wie es der frühere „atmende Deckel" vorsah. Stattdessen gilt ein fester Rhythmus: Jeweils zum 1. Februar und zum 1. August werden die Sätze für Neuanlagen um ein Prozent abgesenkt. Der nächste Schritt folgt also in gut einer Woche, zum 1. Februar 2025.
Für die Einordnung im Kundengespräch heißt das zweierlei. Erstens: Ein einzelner Degressionsschritt ist kein Grund für Torschlusspanik. Ein Prozent weniger Vergütung verändert die Wirtschaftlichkeit einer typischen Anlage nur marginal – wer Interessenten mit dem Stichtag unter Druck setzt, argumentiert unseriös. Zweitens: Über mehrere Jahre summiert sich der Effekt spürbar. Wer 2025 in Betrieb nimmt, sichert sich einen höheren Satz als bei einer Inbetriebnahme in zwei oder drei Jahren – als sachliches Argument für eine zügige, aber nicht überhastete Projektumsetzung taugt das durchaus.
Der Hintergrund der planmäßigen Absenkung ist der anhaltend hohe Ausbau: Nach vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur wurden 2024 in Deutschland erneut PV-Anlagen mit einer Leistung von rund 16 Gigawatt neu installiert – das Ausbauziel wurde damit das zweite Jahr in Folge übertroffen. Sinkende Modul- und Systempreise haben die sinkende Vergütung dabei bislang mehr als ausgeglichen.
Volleinspeisung: Höherer Satz, andere Rechnung
Wer den gesamten erzeugten Strom einspeist, erhält einen deutlich höheren Vergütungssatz – bei kleinen Anlagen rund 12,7 statt rund 8 Cent je Kilowattstunde. Das klingt attraktiv, rechnet sich aber nur in Sonderfällen: etwa bei vermieteten Objekten ohne eigenen Stromverbrauch, bei Scheunen- und Nebengebäudedächern oder wenn ohnehin kaum Verbrauch hinter dem Zähler liegt.
Sobald ein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist, verliert die Volleinspeisung fast immer den Vergleich. Der Grund ist simpel: Der höhere Einspeisesatz liegt immer noch deutlich unter dem Preis, den Haushalte und Betriebe für bezogenen Strom zahlen. Wer die Wahl hat, sollte beide Varianten für das konkrete Objekt durchrechnen – pauschale Empfehlungen verbieten sich.
Warum Eigenverbrauch wirtschaftlich König bleibt
Die zentrale Rechnung ist schnell aufgemacht: Haushalte zahlen Anfang 2025 je nach Tarif meist zwischen 25 und 35 Cent pro Kilowattstunde aus dem Netz. Jede selbst verbrauchte Solar-Kilowattstunde spart diesen Betrag ein. Jede eingespeiste Kilowattstunde bringt dagegen nur rund 8 Cent. Eigenverbrauch ist damit grob das Drei- bis Vierfache der Einspeisung wert – bei Gewerbekunden mit ihren jeweiligen Strompreisen gilt die gleiche Logik in abgeschwächter Form.
Daraus folgen drei praktische Konsequenzen für Auslegung und Beratung:
- Die Anlage gehört zum Verbrauchsprofil, nicht nur zum Dach. Ein volles Dach bleibt bei den aktuellen Modulpreisen oft sinnvoll, die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich aber am Anteil des selbst genutzten Stroms.
- Speicher heben die Eigenverbrauchsquote deutlich. Ohne Speicher liegen typische Haushalte grob bei einem Viertel bis einem Drittel Eigenverbrauch, mit passend dimensioniertem Speicher sind 60 bis 80 Prozent erreichbar.
- Verbraucher intelligent einbinden. Wärmepumpe, Wallbox oder zeitlich verschiebbare Lasten erhöhen den Eigenverbrauch weiter – und machen die Einspeisevergütung endgültig zur Nebeneinnahme.
Die Einspeisevergütung ist in diesem Bild kein Renditetreiber mehr, sondern eine kalkulierbare Grundabsicherung: Sie sorgt dafür, dass Überschussstrom nicht wertlos verpufft. Steuerliche Fragen rund um Anlagenbetrieb und Einspeiseerlöse gehören dabei grundsätzlich in die Hand des Steuerberaters.
Was das für Vermittler und Installateure bedeutet
Für Vermittler – etwa Immobilienprofis, die Käufern einer Bestandsimmobilie eine PV-Anlage mit anbieten – liefert die aktuelle Lage eine ehrliche Argumentationslinie: kalkulierbare Vergütung für 20 Jahre, deutlich höherer Nutzen durch Eigenverbrauch, günstige Anlagenpreise. Wer so argumentiert, braucht keinen künstlichen Zeitdruck über Degressionsstichtage.
Installateure wiederum können sich mit sauberer Auslegung profilieren: Wer Verbrauchsprofil, Speichergröße und Einspeisevariante nachvollziehbar herleitet, statt nur Kilowattpeak zu verkaufen, hebt sich im Wettbewerb ab – und produziert Kunden, die ihre Anlage später weiterempfehlen.
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