News

Negative Strompreise 2026: 291 Stunden im Halbjahr – was das für Ihre PV-Einspeisung bedeutet

Im ersten Halbjahr 2026 lag der Börsenstrompreis an 291 Stunden unter null – was das für Einspeisung, Eigenverbrauch und Speicher bedeutet.

Reihe von Photovoltaik-Modulen unter blauem Himmel bei Sonnenschein

Am 1. Mai 2026 fiel der Strompreis an der Strombörse auf knapp minus 500 Euro je Megawattstunde. In diesem Zeitraum hätten Erzeuger dafür zahlen müssen, ihren Strom loszuwerden. Für Besitzer einer Photovoltaikanlage ist das mehr als eine Kuriosität: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entfällt die Vergütung für eingespeisten Strom in Zeiträumen mit negativem Börsenpreis, je nach Anlagengröße mit Übergangsfristen. Dieser Beitrag ordnet die Zahlen des ersten Halbjahres 2026 ein, erklärt die Regel und zeigt, was Anlagenbesitzer und Fachbetriebe jetzt beachten sollten.

Die Zahlen: 291 Stunden im ersten Halbjahr 2026

Zwischen Januar und Juni 2026 lag der Börsenpreis an 291 Stunden unter null. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 389 Stunden. Das ist ein Rückgang von rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Kennzahl1. Halbjahr 20251. Halbjahr 2026
Stunden mit negativem Börsenpreis389291
Durchschnittlicher Börsenpreis9,07 ct/kWh9,87 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur, SMARD-Daten, Halbjahresauswertung vom 1. Juli 2026.

Weniger negative Stunden bedeuten allerdings nicht billigeren Strom. Der Durchschnittspreis lag im ersten Halbjahr 2026 höher als ein Jahr zuvor. Die Tiefstwerte waren extrem: Am 1. Mai 2026 erreichte der Preis fast die Untergrenze der Börse von minus 500 Euro je Megawattstunde.

Warum es vor allem mittags passiert

Die negativen Stunden konzentrieren sich fast vollständig auf die sonnenreichen Mittagsfenster (Batteriespeicher-Report, Halbjahresbilanz Juli 2026). Dann erreicht die Photovoltaik ihre Spitzenleistung, und das Angebot an der Börse übersteigt die Nachfrage.

Wie stark Solarstrom die Preise prägt, zeigt eine Auswertung der ENTSO-E-Daten durch pv magazine (Stand Januar 2026): Im Jahr 2025 wurden rund 16 Prozent des gesamten Solarstroms in Stunden mit negativen Preisen erzeugt. In einzelnen Monaten lag der Anteil deutlich höher, im Mai 2025 bei 43 und im Juni 2025 bei 46 Prozent. An Pfingsten 2025 (8. Juni) zählte man an einem einzigen Tag zehn Stunden mit negativen Preisen.

Was die Regel für die Einspeisevergütung bedeutet

§ 51 Absatz 1 EEG bestimmt: Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert auf null. Die Vergütung für den eingespeisten Strom entfällt also genau in diesen Zeiträumen, in allen übrigen Stunden bleibt sie bestehen. Der selbst verbrauchte Strom ist davon nicht berührt.

Das Solarspitzengesetz, in Kraft seit Februar 2025, hat diese Nullvergütung für neue Anlagen wirksam gemacht. Wie sie greift, hängt von der Anlagengröße ab (§ 51 Absatz 2 EEG):

  • Anlagen ab 100 Kilowatt: ohne Übergangsfrist.
  • Anlagen unter 100 Kilowatt: Die Regel gilt erst ab dem Kalenderjahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems.
  • Anlagen unter 2 Kilowatt: Die Regel gilt erst ab dem Kalenderjahr nach der Festlegung der Bundesnetzagentur gemäß § 85 Absatz 2 Nummer 12.

Für Dachanlagen unter 100 Kilowatt ist der Einbau des Messsystems damit der entscheidende Zeitpunkt. Was die Smart-Meter-Pflicht für PV-Betreiber bedeutet, erklärt der Beitrag Smart-Meter-Pflicht 2026.

Quelle: Gesetzestext § 51 EEG, abgerufen Oktober 2026.

Eigenverbrauch und Speicher gewinnen an Gewicht

Strom, der mittags nicht vergütet wird, ist nur dann etwas wert, wenn er selbst genutzt oder gespeichert wird. Drei Stellschrauben helfen dabei:

  • Batteriespeicher: Ein passend dimensionierter Speicher nimmt Mittagsstrom auf und gibt ihn abends wieder ab. Wie groß er für ein Einfamilienhaus sein sollte, zeigt der Speicher-Ratgeber.
  • Steuerbare Verbraucher: Wärmepumpe, Wallbox und Warmwasser lassen sich in Überschussstunden verschieben, wenn ein Energiemanagement vorhanden ist. Zur Kombination mit der Wärmepumpe siehe Wärmepumpe und Photovoltaik.
  • Dynamischer Stromtarif: Ein Tarif, der Börsenpreise weitergibt, kann negative Stunden für den Verbrauch nutzbar machen. Ob negative Preise tatsächlich an Kunden weitergegeben werden, regelt der jeweilige Vertrag. Hintergründe zu Tarifen und § 14a EnWG stehen im Beitrag Dynamische Stromtarife.

Checkliste für Installateure und Vermittler

Im Angebotsgespräch sollten diese Punkte geklärt sein:

  1. Inbetriebnahme und Messsystem: Wann greift die Nullregel für diese konkrete Anlage? Unter 100 Kilowatt hängt das am Einbau des intelligenten Messsystems.
  2. Realistische Erwartung: Die Vergütung bleibt für die übrigen Stunden erhalten, entfällt aber in Zeiträumen mit negativem Preis. Das gehört in die Wirtschaftlichkeitsrechnung.
  3. Eigenverbrauch: Lastprofil, Speichergröße, Wallbox und Wärmepumpe im Verhältnis zum Ertrag durchrechnen.
  4. Steuerung: Welche Verbraucher lassen sich in Überschussstunden schalten, und passt das Energiemanagement zum geplanten Tarif?
  5. Vertrag: Wird ein negativer Börsenpreis im Stromtarif weitergegeben oder begrenzt?

Ein vollständig beschriebener Auftrag hilft Fachbetrieben, schneller und sicherer zu kalkulieren. Welche Angaben dazugehören, zeigt die Checkliste für den PV-Auftrag.

Fazit

Im ersten Halbjahr 2026 lagen die negativen Preise seltener als im Vorjahr, in der Spitze aber sehr tief. Für kleinere Anlagen gelten Übergangsfristen, für Anlagen ab 100 Kilowatt nicht. Wer Eigenverbrauch, Speicher und Steuerung von Anfang an mitplant, fängt den Effekt besser ab, als wenn die Einspeisung allein gerechnet wird.

Über TR Solar beschreiben Auftraggeber ihr Vorhaben einmal vollständig und erhalten Angebote freigegebener Installationsbetriebe aus der Region. Als Teil der TR Group vermitteln wir nur, Zahlungen laufen nicht über die Plattform. Die Vermittlungsprovision liegt typischerweise bei 10 bis 20 Prozent und wird vom Installateur getragen.

Weitere Beiträge

Vom Wissen in die Umsetzung

Stellen Sie jetzt einen PV-Auftrag ein oder finden Sie als Installateur passende Projekte in Ihrer Region – kostenlos, ohne Grundgebühr.