EEG 2027 und Netzpaket: Bundestag entscheidet – was auf PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp zukommt
Bundestag und Bundesrat könnten EEG-Novelle 2027 und Netzpaket noch im Oktober beschließen – mit Direktvermarktungspflicht für PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp und einem umstrittenen Redispatch-Vorbehalt beim Netzanschluss.
Am 5. und 7. Oktober 2026 hat der Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestags Sachverständige zur EEG-Novelle 2027 und zum begleitenden Netzpaket angehört. Für diese Woche sind nun die zweite und dritte Lesung im Bundestag angesetzt – möglicherweise mit direkter Entscheidung im Bundesrat im Anschluss. Für Betreiber und Interessenten kleiner und mittlerer PV-Anlagen ist das keine abstrakte Verfahrensfrage: Es geht um das Ende der klassischen Einspeisevergütung, eine ausgeweitete Direktvermarktungspflicht und einen umstrittenen „Redispatch-Vorbehalt", der den bisher unbedingten Anspruch auf Netzanschluss einschränken könnte.
Der Zeitplan: Warum diese Woche entscheidend werden könnte
Die erste Lesung fand bereits im September 2026 statt, seitdem lagen die – weiterhin gekoppelten – Entwürfe beim Wirtschaftsausschuss. Mit den Anhörungen Anfang Oktober ist die letzte Verfahrensstufe vor der Abstimmung erreicht: Industrieverbände begrüßten einen marktorientierteren Ausbau, während Umwelt-, Wind- und PV-Verbände übereinstimmend vor Nachteilen für kleine Anlagen warnten.
Sicher ist der Zeitplan nicht: SPD-Fraktion und mehrere Länder hatten sich bereits im Frühjahr 2026 gegen Teile der Pläne gestellt. Verschiebt sich die Abstimmung, tritt der Bundestag erst Anfang November zusammen; der nächstmögliche Bundesrat-Termin wäre dann der 20. November 2026. Zeitdruck kommt zusätzlich über das EU-Beihilferecht hinzu: Die aktuelle Genehmigung für das EEG 2023 läuft am 31. Dezember 2026 aus. Laut dem Sachverständigen Thorsten Müller ließen sich neue Förderansprüche danach beihilferechtlich kaum mehr wirksam begründen.
Die Kernpunkte für PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp
Für Betreiber kleiner und mittlerer Dachanlagen sind zwei Weichenstellungen zentral: Die feste Einspeisevergütung soll auslaufen – statt eines über 20 Jahre garantierten Cent-Betrags pro Kilowattstunde rückt die Direktvermarktung in den Vordergrund. Und auch kleine Anlagen sollen ihren Strom künftig direkt vermarkten müssen. Nach Einschätzung des Branchenverbands BSW-Solar wären davon PV-Anlagen zwischen 2 und 100 Kilowatt besonders betroffen – ein Bereich, der heute das Rückgrat der Einfamilienhaus- und Gewerbedach-Installationen bildet.
Der Verband warnt: Ohne Nachbesserung könnte sich die PV-Nachfrage insgesamt halbieren, zehntausende Arbeitsplätze und Umsätze im zweistelligen Milliardenbereich stünden auf dem Spiel. BSW-Solar fordert, die Förderung anzupassen statt zu streichen, und lehnt einen generellen Zwang zur Direktvermarktung für Kleinanlagen ab.
Zur Einordnung: Bereits der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 sah vor, die Förderdauer für kleine Anlagen von 20 auf teils nur 3 Jahre zu verkürzen – mehr dazu in unserem Beitrag zur EEG-Reform 2027. Die genauen kWp-Schwellen haben sich im Verfahren seither mehrfach verschoben; verbindlich ist bis zur Verkündung nichts.
Redispatch-Vorbehalt: Netzanschluss nicht mehr automatisch garantiert
Kern des Netzpakets ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes: Überlastete Netzgebiete sollen künftig als „kapazitätslimitiert" eingestuft werden können. Neue Anlagen dort müssten zehn Jahre lang auf eine Entschädigung verzichten, wenn der Netzbetreiber ihre Einspeisung per Redispatch abregelt. Der Verband BEE rechnet dadurch mit Einbußen von bis zu 20 Prozent ohne Ausgleich.
Noch gewichtiger: Der bislang unbedingte Anspruch auf Netzanschluss soll in solchen Zonen entfallen, Anschlüsse würden stattdessen priorisiert vergeben. Der Verband bne kritisiert Fehlanreize; laut Ausschussunterlagen halten mehrere Sachverständige den Redispatch-Vorbehalt für das „Hauptproblem" des Gesetzentwurfs und zweifeln an seiner Verfassungsmäßigkeit.
Ministerium löst Fachreferat auf
Mitten in diese Verfahrensphase fällt eine Personalentscheidung: Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Referat für Wind-, Solar- und Transformationsindustrien zum 2. Oktober 2026 aufgelöst. BEE, BWE und BSW-Solar kritisierten das scharf und sprachen von einem Zeitpunkt „zur absoluten Unzeit".
Der Entwurf im Überblick
| Punkt | Heute (EEG 2023) | Geplant (EEG 2027 / Netzpaket) |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | Fester Cent-Satz, 20 Jahre garantiert | Soll für Neuanlagen auslaufen |
| Vermarktung des Stroms | Direktvermarktungspflicht erst ab größeren Anlagen | Soll laut BSW-Solar auf 2–100 kWp ausgeweitet werden |
| Redispatch-Entschädigung | Bei Abregelung grundsätzlich vorgesehen | Entfällt 10 Jahre in „kapazitätslimitierten" Netzzonen |
| Netzanschluss | Unbedingter Anspruch | Entfällt in kapazitätslimitierten Zonen, Priorisierung statt Anspruch |
Alle Angaben zum geplanten Recht stammen aus Verbands- und Sachverständigenäußerungen zum laufenden Verfahren (Stand Anfang Oktober 2026), nicht aus verkündetem Gesetzestext – verbindlich wird erst, was Bundestag und Bundesrat tatsächlich beschließen.
Was das für Auftraggeber, Installateure und Vermittler bedeutet
Solange das Gesetz nicht verkündet ist, gilt das heutige EEG unverändert weiter – inklusive der zuletzt zum 1. August 2026 leicht gesunkenen Einspeisevergütung und der Nullvergütung bei negativen Börsenpreisen, die wir separat eingeordnet haben. Unabhängig vom Ausgang zeichnet sich eine klare Richtung ab: weg von der garantierten Einspeisevergütung, hin zu Eigenverbrauch, Speicher und eigener Vermarktung.
Für die Praxis heißt das: Wer eine Anlage plant, sollte das Vorhaben nicht an der Einspeisevergütung allein aufhängen, sondern Eigenverbrauchsquote, Speichergröße und – je nach Standort künftig auch – die Anschlusssituation im Netzgebiet mitplanen. Installationsbetriebe sollten in Angebotsgesprächen offen auf die Unsicherheit beim Fördersystem hinweisen; welche Angaben in eine belastbare Ausschreibung gehören, zeigt unsere Checkliste für den perfekten PV-Auftrag.
Über TR Solar beschreiben Auftraggeber ihr Vorhaben einmal vollständig und erhalten Angebote geprüfter Installationsbetriebe aus der Region – unabhängig davon, wie die Reform ausfällt. Als Teil der TR Group vermitteln wir ausschließlich; Zahlungen laufen nicht über die Plattform. Die Provision liegt typischerweise bei 10 bis 20 Prozent und wird vom Installateur aus dem gewonnenen Auftrag getragen, die Ausschreibung ist für Auftraggeber kostenlos.
Fazit
EEG-Novelle und Netzpaket könnten noch im Oktober 2026 final entschieden werden – müssen es aber nicht: Widerstand in SPD-Fraktion und Bundesrat sowie der enge EU-beihilferechtliche Zeitplan machen den Ausgang offen. Für PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp steht mehr auf dem Spiel als eine weitere Degression: eine mögliche Direktvermarktungspflicht und – über das Netzpaket – ein Ende des unbedingten Netzanschlussanspruchs in überlasteten Netzgebieten. Bis zur Verkündung bleibt das geltende Recht maßgeblich; wer jetzt plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten, sich davon aber nicht lähmen lassen.

