Solarpaket I ist da: Die wichtigsten Änderungen für Hausbesitzer und Installateure
Das Solarpaket I ist in Kraft: 800-Watt-Balkonkraftwerke, vereinfachte Anmeldung, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Repowering ohne Förderverlust. Was Hausbesitzer und Installateure jetzt wissen müssen.
Es ist offiziell: Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetzespaket Ende April verabschiedet, gestern wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit endet ein monatelanges politisches Ringen um die größte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit 2023. Das erklärte Ziel: Der Photovoltaik-Ausbau soll schneller, einfacher und für mehr Menschen zugänglich werden. Nach einem Rekordjahr 2023 mit rund 14 Gigawatt neu installierter PV-Leistung laut Bundesnetzagentur will die Bundesregierung das Tempo weiter erhöhen, um das Ausbauziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen. Wir fassen zusammen, was sich für Hausbesitzer und Installationsbetriebe konkret ändert.
Balkonkraftwerke: 800 Watt und deutlich weniger Aufwand
Die auffälligste Änderung betrifft die Stecker-Solargeräte, die in den vergangenen zwei Jahren einen Boom erlebt haben. Im Marktstammdatenregister sind inzwischen mehrere hunderttausend Balkonkraftwerke erfasst — und für sie gelten ab sofort spürbar einfachere Regeln:
- 800 Watt Einspeiseleistung: Die zulässige Wechselrichterleistung steigt von 600 auf 800 Voltampere. Damit gilt in Deutschland künftig die europäische Bagatellgrenze.
- Bis zu 2.000 Watt Modulleistung: Die installierten Module dürfen zusammen bis zu 2 Kilowatt Peak leisten, solange der Wechselrichter auf 800 Voltampere begrenzt ist. Das schafft Reserven für trübe Tage und ungünstige Ausrichtungen.
- Nur noch eine Anmeldung: Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Es genügt ein vereinfachter Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit wenigen Angaben.
- Zähler dürfen übergangsweise rückwärtslaufen: Wer noch einen alten Ferraris-Zähler hat, muss nicht mehr auf den Zählertausch warten. Bis der Netzbetreiber einen Zweirichtungszähler einbaut, wird ein rückwärtsdrehender Zähler geduldet.
Offen bleibt vorerst die Frage des Steckers: Eine Produktnorm des VDE, die unter anderem den Anschluss über einen gewöhnlichen Schukostecker regeln soll, befindet sich noch in Arbeit.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom im Mehrfamilienhaus
Für Mehrfamilienhäuser führt das Solarpaket ein neues Modell ein: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Eigentümer können den Strom einer PV-Anlage auf dem Dach künftig direkt an die Bewohner des Gebäudes weitergeben — ohne die umfangreichen Pflichten eines Energieversorgers übernehmen zu müssen. Den Reststrom, den die Anlage nicht liefert, beziehen die Haushalte weiterhin über einen frei wählbaren Stromlieferanten.
Parallel dazu wird das bestehende Mieterstrommodell ausgeweitet: Es gilt nun auch für Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen, sofern der Strom ohne Netzdurchleitung verbraucht wird. Beide Modelle unterscheiden sich in Details und Pflichten deutlich — hier lohnt sich vor der Umsetzung eine genaue Prüfung, welches Modell zum Gebäude passt.
Weniger Bürokratie beim Netzanschluss
Ein zentraler Hemmschuh der vergangenen Jahre waren lange Wartezeiten beim Netzanschluss. Das Solarpaket setzt hier gleich mehrfach an:
- Das vereinfachte Netzanschlussverfahren gilt künftig für Anlagen bis 30 Kilowatt statt bisher 10,8 Kilowatt. Meldet sich der Netzbetreiber nach der Anfrage nicht innerhalb eines Monats, darf die Anlage angeschlossen werden.
- Anlagenzertifikate sind erst ab einer Einspeiseleistung von mehr als 270 Kilowatt Pflicht. Für viele Gewerbedächer reicht damit der deutlich einfachere Nachweis über Einheitenzertifikate.
- Grundstückseigentümer und öffentliche Träger müssen die Verlegung von Anschlussleitungen über ihre Flächen künftig dulden — ein häufiger Streitpunkt bei größeren Projekten entfällt.
Repowering: Modultausch ohne Förderverlust
Bisher durften Module einer geförderten Dachanlage nur dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt waren — andernfalls drohte der Verlust des Vergütungsanspruchs. Diese Beschränkung fällt weg: Betreiber können ältere Module künftig auch ohne Defekt gegen leistungsstärkere Neuware tauschen, der bestehende Vergütungsanspruch bleibt erhalten. Gerade bei Anlagen aus den frühen 2010er-Jahren, deren Module technisch längst überholt sind, eröffnet das neue Spielräume — und für Installationsbetriebe ein zusätzliches Geschäftsfeld im Bestand.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
| Regelung | Bisher | Neu ab Mai 2024 |
|---|---|---|
| Wechselrichterleistung Balkon-PV | 600 Watt | 800 Voltampere |
| Anmeldung Balkon-PV | Netzbetreiber + Marktstammdatenregister | nur Marktstammdatenregister, vereinfacht |
| Rückwärtsdrehende Zähler | unzulässig | übergangsweise geduldet |
| Vereinfachter Netzanschluss | bis 10,8 kW | bis 30 kW |
| Anlagenzertifikat | ab 135 kW | ab 270 kW Einspeiseleistung |
| Modultausch (Repowering) | nur bei Defekt | auch ohne Defekt, Förderung bleibt |
Was bedeutet das für Installateure und Vermittler?
Für Installationsbetriebe dürfte das Solarpaket den ohnehin hohen Auftragsbestand weiter stützen. Drei Effekte zeichnen sich ab: Erstens senkt der vereinfachte Netzanschluss bis 30 Kilowatt den Verwaltungsaufwand genau in dem Segment, in dem typische Ein- und Zweifamilienhausanlagen mit Speicher liegen. Zweitens öffnet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ein Kundensegment, das bisher oft an der Komplexität des Mieterstroms gescheitert ist — Mehrfamilienhäuser mit drei bis zwanzig Wohneinheiten. Drittens entsteht mit dem erleichterten Repowering ein planbares Bestandsgeschäft bei Altanlagen.
Für alle, die Kunden zu einer PV-Anlage beraten oder vermitteln — vom Energieberater bis zum Immobilienprofi — liefert das Paket zudem gute Gesprächsanlässe: Die Hürden für den Einstieg sind so niedrig wie nie, und viele Interessenten, die das Thema wegen des Anmeldeaufwands aufgeschoben haben, lassen sich jetzt leichter überzeugen. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung einer Anlage gilt wie immer: Das ist ein Fall für den Steuerberater.
Fazit
Das Solarpaket I löst nicht jedes Problem der Branche — Fachkräftemangel und Netzausbau bleiben Baustellen. Aber es räumt an vielen Stellen Bürokratie ab, die Projekte bisher verzögert oder verhindert hat. Hausbesitzer profitieren sofort von den Balkon-PV-Erleichterungen und dem schnelleren Netzanschluss, Installateure von schlankeren Prozessen und neuen Geschäftsfeldern im Mehrfamilienhaus- und Bestandssegment.
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